ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

SOCIAL BREW.

Herr Julian Hammerstein
Volksdorfer Damm 143
22359 Hamburg

KONTAKT

1. Geltungsbereich und Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die AGB der SOCIAL BREW. („SB.“) regeln sowohl die Nutzung von Lerninhalten als auch die Teilnahme an Workshops zum Thema Personal Branding und Corporate Influencing („Workshops“). Mit dem Erwerb der vorangegangenen Produkte und Dienstleistungen werden diese Bedingungen automatisch wirksam und umfassen die befristete Bereitstellung von Lernmaterialien sowie alle Aspekte der Workshops, entsprechend den zum Kaufzeitpunkt geltenden Konditionen. Für abweichende Vereinbarungen ist eine schriftliche Bestätigung zwischen SB. und dem Kunden erforderlich.

1.2. Die geschlechtsspezifische Bezeichnung „Kunde“ in diesen AGB schließt alle
Geschlechter ein.

1.3 SB. bietet ihre Dienste ausschließlich selbstständigen Unternehmern, Behörden, Institutionen und Freiberuflern an.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SB. anerkannt, selbst wenn SB. ohne Vorbehalt Leistungen erbringt.
Die AGBs von SB. sind jederzeit auf deren Website abrufbar.

1.5. Die AGBs von SB. sind jederzeit auf deren Website abrufbar.


2. Begriffsbestimmungen

2.1. Unter "Lerninhalten" versteht man die von SB. bereitgestellten Trainingsvideos und Arbeitsblätter mit Fachwissen, die Themen wie Strategieentwicklung und Content-Erstellung abdecken. Die Lernmaterialien sind auch nach dem Workshop für eine Nachnutzungsphase von drei Monaten verfügbar, um den Inhalt des Workshops weiter zu vertiefen und praktisch anzuwenden.

2.2. Die "Lerninhalte" umfassen Arbeitsblätter und Unterlagen mit Fachwissen, die sich auf LinkedIn-Strategien und Content-Erstellung konzentrieren. Diese Inhalte sind für die Verwendung in E-Learning-Kursen und Präsenz-Workshops vorgesehen, die von SB. entwickelt und durchgeführt werden, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.

2.3. Die Workshops von SB. bereitet ausgewählte Mitarbeiter darauf vor, ihr Potenzial auf LinkedIn optimal zu nutzen, um ihre persönliche Sichtbarkeit und die des Unternehmens zu erhöhen.


3. Definitionen

3.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmen und Unternehmer, sowohl für die befristete Überlassung und Nutzung der Lerninhalte gegen Zahlung der vereinbarten Nutzungsgebühr gemäß der jeweiligen Version, als auch für die Zeit der Durchführung der Workshops durch SB..

3.2. Diese Bedingungen erstrecken sich nicht auf zusätzliche Leistungen wie die Installation, Integration oder Anpassung der Lerninhalte an die Bedürfnisse des Kunden sowie auf Leistungen außerhalb des Leistungsangebots. Für derartige Sonderleistungen ist ein eigenständiger und gesonderter Vertragsschluss erforderlich.


4. Anwendungsbereich

4.1. SB. führt die Workshops gemäß den Vereinbarungen mit den ausgewählten Mitarbeitern des Kunden durch und überlässt dem Kunden den im Nutzungsvertrag benannten Vertragsgegenstand, nachfolgend Lerninhalte, für die Dauer der Nutzung zu den Bedingungen dieser AGBs.


5. Art und Umfang der Leistungen

5.1. Der Umfang der Leistung richtet sich nach diesen Bedingungen, sofern nicht anders vereinbart.

5.2. Die Workshop-Leistungen werden grundsätzlich an Werktagen (Montag bis Freitag) erbracht. Ein Workshoptag geht von 09:00 bis 17:00 Uhr.


6. Nuztungsrechte

6.1. Alle gewerblichen Schutzrechte an den überlassenen Lerninhalten sowie den Inhalten des SOCIAL BREW. Clubs stehen SB. zu. Diese Inhalte unterliegen als persönliche und geistige Schöpfungen von SB. dem Urheberrechtsschutz. Dem Kunden ist es vertraglich und urheberrechtlich untersagt, diese Inhalte als Grundlage für die Erstellung eines firmeneigenen Schulungsprogramms zu nutzen, da ein Verstoß gegen diese Nutzungsvorschriften strafbewehrt ist.

6.2. Die Nutzung der Lerninhalte durch den Kunden und ausgewählte Mitarbeiter ist je nach Leistung zeitlich begrenzt oder unterliegt einer grundsätzlichen Nutzungsdauer. Ausnahmen können nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SB. erfolgen.

6.3. Der Kunde ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zugriff auf den SOCIAL BREW. Club und die Aufrechterhaltung einer stabilen Internetverbindung während der Nutzung der Lerninhalte. Er muss die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, um eine störungsfreie Nutzung der Inhalte sicherzustellen und die Wiederherstellung seiner EDV-Systeme oder gespeicherten Daten im Falle eines Ausfalls zu gewährleisten.

6.4. Es obliegt dem Kunden, sicherzustellen, dass kein unbefugter Zugriff auf die Nutzung der Lerninhalte durch Dritte erfolgt.

6.5. SB. gewährt den vom Kunden ausgewählten Mitarbeitern während der Vertragslaufzeit das Nutzungsrecht an den Inhalten in folgendem Umfang:
6.5.1. Die Nutzung der Inhalte in des SOCIAL BREW. Clubs ist zeitlich beggrenzt und nicht übertragbar.

6.6. SB. ist nicht verpflichtet, verpasste virtuelle Trainingssitzungen nachzuholen, es sei denn, dies ist aufgrund von Gründen, die nicht von SB. zu vertreten sind, erforderlich.

6.7. Der Kunde darf die Rechte an den Lerninhalten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SB. übertragen, vermieten, verleihen, kopieren, bearbeiten, arrangieren, übersetzen, unterlizenzieren, im Timeshare-Verfahren nutzen oder elektronisch an Dritte übertragen oder von Dritten empfangen. Dies gilt auch für Abschriften, Screenshots, textliche Darstellungen, Bild-, Ton- oder Videomitschnitte. Die Weitergabe von Login-Daten an unbefugte Dritte ist ebenfalls untersagt.

6.8. Die Parteien haben das Recht, die Firma und das Firmenlogo des Vertragspartners zu Werbezwecken und Unternehmenspräsentationen auf den entsprechenden Internet-Domains und Social-Media-Kanälen zu nutzen, auch über den Leistungszeitraum hinaus.

6.9. Änderungsvorbehalt: SB. behält sich das Recht vor, im Rahmen von Dauerschuldverträgen sowohl die Software als auch die Lerninhalte im Rahmen der Weiterentwicklung zu aktualisieren, zu verändern, zu entfernen oder zu ergänzen.


7. Vergütung

7.1. Die Vergütung für das jeweilige Produkt entspricht den Vereinbarungen im Kaufvertrag und ist sofort nach Vertragsabschluss fällig. 

7.2. Falls der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, ist SB. berechtigt, Zinsen in Höhe von neun Prozent über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB als Verzugsschaden zu verlangen. Dies gilt, es sei denn, SB. kann nachweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Das Recht zur Zurückbehaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Forderung, aufgrund derer er die Zahlung zurückhält, im Zusammenhang mit dem gleichen Vertragsverhältnis steht und entweder rechtskräftig festgestellt, in einem Rechtsstreit entscheidungsreif oder von SB. anerkannt ist.


8. Kündigung und Fristen


8.1. Das Abonnement für den SOCIAL BREW. Club hat eine vertraglich festgelegte Laufzeit von 12 Monaten und endet mit Ablauf dieser Laufzeit. Die Kündigungsfrist für den SOCIAL BREW. Club beläuft sich auf einen Monat vor Vertragsende. Nach der festgelegten Laufzeit von 12 Monaten ist der Vertrag monatlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8.2. Der Workshop hingegen hat keine feste Laufzeit und endet nach Abschluss der jeweiligen Schulungseinheit. Das Recht zur Kündigung gem. § 621 Nr. 4 BGB wird abbedungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8.3. Verletzt der Kunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte, die er oder seine Mitarbeiter im Zuge des Workshops erhalten, kann SB. die eingeräumten Nutzungsrechte fristlos kündigen.

8.4. Im Falle der wirksamen außerordentlichen Kündigung ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe an SB. zu zahlen. Die Vorschrift der Ziff. 8 findet entsprechende Anwendung.

8.5. Es ist zu beachten, dass die Laufzeiten je nach Art des Vertrages variieren. Diese Nutzungsbedingungen sind maßgeblich für die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Kunden und SB. Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Bedingungen und Bestimmungen für die Nutzung der Leistungen. Eine Kündigung kann nur nach Abmahnung und Fristsetzung erfolgen.


9. Haftung

9.1. SB. übernimmt die Haftung für Schäden und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

9.2. SB. haftet uneingeschränkt für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Diese Haftung tritt ein, wenn die Verletzung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SB oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SB. beruht.

9.3. In allen anderen Fällen haftet SB. nur unter bestimmten Voraussetzungen unbeschränkt. Dies ist der Fall, wenn die von SB bereitgestellten Inhalte nicht die garantierte Beschaffenheit aufweisen oder bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens SB. oder ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet SB. nur im Rahmen der Haftung für leichte Fahrlässigkeit gemäß Absatz 4 dieses Abschnitts.

9.4. Die Haftung von SB. für leichte Fahrlässigkeit ist auf Schäden beschränkt, die die Erfüllung von Kardinalpflichten betreffen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind. 

9.5. Für alle anderen Schäden, insbesondere solche, die durch höhere Gewalt verursacht werden (wie Streiks, Pandemien oder behördliche Maßnahmen zum Schutz von Katastrophen und Gesundheit), ist die Haftung von SB. ausgeschlossen.

9.6. Sollte aufgrund höherer Gewalt eine Leistung nicht erbracht werden können, ist SB. berechtigt, den Vertrag entsprechend zu verlängern.


10. Gewährleistung

10.1. SB. stellt sicher, dass die Unterlagen, die zur Durchführung des Workshops erforderlich sind, frei von Mängeln (Sach- und Rechtsmängel) an den Kunden übergeben werden. Dabei ist zu beachten, dass unerhebliche Sachmängel unbeachtlich sind. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass SB. keine Zusicherungen oder Garantien dafür abgibt, dass die Teilnahme am Workshop zwangsläufig zu einem bestimmten wirtschaftlichen Erfolg führt. Ein konkreter Erfolg kann von verschiedenen nicht steuerbaren Faktoren abhängen und ist daher nicht verbindlich zugesagt.

10.2. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die erforderlichen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme am Workshop (sowohl digital als auch vor Ort) vorhanden sind. Sollte es aufgrund einer unzureichenden Systemumgebung beim Kunden zu Mängeln kommen, sind Gewährleistungsansprüche gegen SB. ausgeschlossen. Dies gilt, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die vorhandene Systemumgebung nicht die Ursache für den Mangel ist. Temporäre Störungen im Zugriff auf den Workshop, die bei der Bereitstellung auftreten, berechtigen nicht zur Kündigung, Schadensersatz oder Minderung, es sei denn, der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit seitens SB oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SB.. Die Gewährleistungsfrist für die genannten Mängel beträgt ein Jahr ab Bereitstellung der Workshop-Unterlagen für den Kunden.

10.3. Sollte der Kunde einen Mangel feststellen, ist er verpflichtet, SB. diesen Mangel unverzüglich und in konkreter Form schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch zwei Wochen nach Kenntnisnahme.

10.4. SB. behält sich das Recht vor, Mängel durch Nachbesserung zu beheben oder mangelfreie Workshop-Unterlagen bereitzustellen. Die Entscheidung darüber, auf welche Weise ein Mangel behoben wird, liegt zunächst bei SB.. Im Falle einer Ersatzlieferung ist SB. auch berechtigt, eine neue Version der Workshop-Unterlagen mit mindestens gleichwertigem Funktionsumfang zu liefern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist, z. B. wenn dafür keine neuen Hardware- oder Betriebssystemanforderungen erfüllt werden müssen.

10.5. Der Kunde hat nicht das Recht, das Nutzungsentgelt eigenständig zu mindern, es sei denn, das Minderungsrecht ist unbestritten oder gerichtlich festgestellt. Die Minderungsmöglichkeit erstreckt sich ausschließlich auf die jeweils von Mängeln betroffene Funktionalität der Workshop-Unterlagen.


11. Datenschutz

11.1. Personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Die personenbezogenen Daten werden von SB. ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten. SB. behandelt diese Informationen vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, es handelt sich um Partnerfirmen, die die Daten zur Abwicklung der Bestellung oder zur technischen Umsetzung der Nutzung des Online-Dienstes benötigen. Personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt.


12. Übertragung von Rechten und Pflichten

12.1. Der Kunde darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen SB. nur nach der Zustimmung von SB. per Textform abtreten. SB. ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, sofern sie den Kunden hierüber mit einer Frist von drei Wochen vorab informiert und die Übertragung dem Kunden nach Billigkeitsgesichtspunkten zumutbar ist, wobei dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zusteht.


13. Schlussbestimmungen

13.1. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen von dem Kunden sowie einem Vertreter von SB. unterzeichnet sein. Dies gilt auch für den Fall, dass das Schriftformerfordernis abbedungen werden soll.

13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen ergeben, ist der Sitz von SB., sofern der Kunde Kaufmann im Rechtssinne, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

13.3. Die Nichtigkeit einzelner Klauseln dieser Lizenzbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die Regelung, die dem erkennbaren oder mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt, im Zweifel die gesetzliche Regelung.

Hast du noch Fragen? Schreib uns gerne eine E-Mail an hello@social-brew.club

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